Allgemeine Reisebedingungen
( Stand Juli 2023 )

1. Anmeldung

Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer  Turtle Travel- Reiseservice UG ( vertreten durch Paul Lamann ) den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch Turtle Travel- Reiseservice UG   zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Turtle Travel- Reiseservice UG  vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.

2. Zahlung

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Anzahlung fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme der Buchungsbestätigung. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung erst kurz vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu verantworten hat. Den Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Reisebeschreibungen. Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.

3. Mindestteilnehmerzahl

 Turtle Travel- Reiseservice UG  behält sich vor, eine Reise abzusagen, falls weniger als 4 Teilnehmer gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall 4 Wochen vor Fahrtantritt umgehend informieren und die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten.

4. Änderungen beschriebener Fahrtbeschreibungen , Preiserhöhungen

Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Turtle Travel- Reiseservice UG ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluß die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund vom Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Turtle Travel- Reiseservice UG nicht zu vertreten sind: Benzin, Steuern oder sonstige behördliche Abgaben einschließlich Eintrittsgebühren für die Nationalparks.
Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn der Kunde spätestens 20 Tage vor Reisebeginn unterrichtet wird. Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 8 % des Reisepreises ist der Kunde zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt, bzw. hat einen Anspruch auf eine gleichwertige Ersatzreise aus unserem Angebot.

5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung kann auch mündlich erfolgen, aus Beweisgründen empfehlen wir aber die Schriftform. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Turtle Travel- Reiseservice UG  kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber Turtle Travel- Reiseservice UG als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von  150,- € pro Person berechnet.

Im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers stehen  Turtle Travel- Reiseservice UG  folgende Zahlungen zu:

* bis 60 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises,
( mindestens jedoch 150,- € Bearbeitungsgebühr pro Person )
* bis 28 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises,
* bis 14 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
* ab dem 13. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises,
* am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises.

Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit Turtle Travel- Reiseservice UG  nicht nachweist, daß der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers,   Turtle Travel- Reiseservice UG einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Reise bzw. zu Abfahrt oder Abflug, kündigt er am Tage des Reisebeginns oder aus Gründen, die nicht durch Turtle Travel- Reiseservice UG zu vertreten sind, oder muß er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält Turtle Travel- Reiseservice UG den vollen Vergütungsanspruch. Turtle Travel- Reiseservice UG eventuell entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder weiter zu befördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als Turtle Travel- Reiseservice UG von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.

6. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

Wird die Reise infolge von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Turtle Travel- Reiseservice UG als auch der Reiseteilnehmer den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Turtle Travel- Reiseservice UG für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Turtle Travel- Reiseservice UG ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurück zu befördern. Die Kosten für die notwendige Unterbringung ( nach Möglichkeit in einer gleichwertigen Kategorie ) werden von Turtle Travel- Reiseservice UG für einen Zeitraum von höchsten 3 Nächten pro Reisendem übernommen.

7. Dokumente, Pass, Devisen, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Turtle Travel- Reiseservice UG informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Paß-, Visa- Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich.

8. Mitwirkungspflicht

Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Turtle Travel- Reiseservice UG nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber Turtle Travel- Reiseservice UG direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§651e BGB) ist Turtle Travel- Reiseservice UG eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von Turtle Travel- Reiseservice UG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde gemäß §651 / Abs 3 BGB spätestens 2 Jahre nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei Turtle Travel- Reiseservice UG geltend zu machen.  Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem  Turtle Travel- Reiseservice UG die Ansprüche schriftlich zurückweist.

9. Teilnehmer-Zusicherung

Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem Mietmotorrad an der Reise teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und im fahrsicheren Zustand sein muß. Es gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung der jeweiligen Reiseländer sowie deren gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Es besteht seitens Turtle Travel- Reiseservice UG keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen.

10. Beachtung von Anweisungen
Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von Turtle Travel- Reiseservice UG das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen.

11. Haftung

Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, daß er an der Reise auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber Turtle Travel- Reiseservice UG , seinen Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der Reise betrauten Reiseleitern, Helfern, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Reise entstehen. Dieser Verzicht wird auch auf die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Der Unterzeichnete stellt Turtle Travel- Reiseservice UG und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch  Turtle Travel- Reiseservice UG bleibt davon unberührt. Soweit Turtle Travel- Reiseservice UG die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht  Turtle Travel- Reiseservice UG lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche
Überwachung ein. Turtle Travel- Reiseservice UG übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder
b)  Turtle Travel- Reiseservice UG für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Turtle Travel- Reiseservice UG haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich empfohlen oder vermittelt werden (Bootsfahrten, Museumsbesuche, sonstige Besichtigungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Turtle Travel- Reiseservice UG ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Mietmotorräder

Wenn ein Mietmotorrad bei einer geführten Tour im Reisepreis enthalten ist, gelten die Bestimmungen des Vermieters. Der/die Reiseteilnehmer/in verpflichtet sich das Mietmotorrad stets pfleglich zu behandeln. Soweit er /sie ein Schaden am Motorrad verursacht hat, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges, gleiches gilt, wenn das Motorrad gestohlen wurde. Soweit an einem Motorrad ein Schaden auftritt , der während der Tour nicht in einem angemessenem Zeitraum behoben werden kann, besteht kein Anspruch auf ein Ersatzmotorrad, gleich ob der Mieter den Schaden verschuldet hat oder dieser ohne sein Verschulden eintritt.

13. Reiserücktrittskosten-Versicherung

Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefes und beraten Sie gerne.

14. Sonstiges

Gerichtsstand der Klagen gegen Turtle Travel- Reiseservice UG ist Frankfurt am Main..
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt.

15. Veranstalter in Deutschland 

Turtle Travel – Reiseservice  UG
Geschäftsführer : Paul Lamann
Rotlintstr. 92
60389 Frankfurt am Main
Tel ( +49 ) 176 53529696

E-Mail: info@maya-moto-tours.com
Internet: www.maya-moto-tours.com