|
|||
|
|
Allgemeine Reisebedingungen |
| |
MOTORRADREISEN Guatemala Honduras Nicaragua Termine / Preise MIETMOTORRAD ALLGEMEINES LANDKARTEN und
nach der Tour
Maya Moto Tours
|
( Stand Januar 2009 )
1. Anmeldung 2. Zahlung Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Anzahlung fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme der Buchungsbestätigung. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung erst kurz vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu verantworten hat. Den Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Reisebeschreibungen. Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Maya Moto Tours. 3. Mindestteilnehmerzahl Maya Moto Tours behält sich vor, eine Reise abzusagen, falls weniger als 4 Teilnehmer gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall 4 Wochen vor Fahrtantritt umgehend informieren und die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten. 4. Änderungen beschriebener Fahrtbeschreibungen , Preiserhöhungen Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. 5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Die Rücktrittserklärung kann auch mündlich erfolgen, aus Beweisgründen
empfehlen wir aber die Schriftform. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner
ein Dritter an der Reise teilnimmt. Maya Moto Tours kann der
Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber Maya Moto Tours
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer
werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von 150,- € pro
Person berechnet. * bis 60 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, 6. Verspätung, außergewöhnliche Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer
Gewalt 7. Dokumente, Pass, Devisen, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen Maya Moto Tours informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Paß-, Visa- Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. 8. Mitwirkungspflicht Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Maya Moto Tours nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber Maya Moto Tours direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§651e BGB) ist Maya Moto Tours eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von Maya Moto Tours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde gemäß §651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei Maya Moto Tours geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gemäß §651g II BGB nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Maya Moto Tours die Ansprüche schriftlich zurückweist. 9. Teilnehmer-Zusicherung Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem Mietmotorrad an der Reise teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und im fahrsicheren Zustand sein muß. Es gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung der jeweiligen Reiseländer sowie deren gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Es besteht seitens Maya Moto Tours keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. 10. Beachtung von Anweisungen 11. Haftung Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, daß er an der Reise
auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B.
Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden
Versicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber Maya Moto Tours
, seinen Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der Reise betrauten
Reiseleitern, Helfern, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf
jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis
während der gebuchten Reise entstehen. Dieser Verzicht wird auch auf die
Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt.
Der Unterzeichnete stellt Maya Moto Tours und seine
Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit
einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend
gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe
Fahrlässigkeit durch Maya Moto Tours bleibt davon unberührt.
Soweit Maya Moto Tours die Dienste von Erfüllungsgehilfen
oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht Maya Moto Tours
lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche 12. Mietmotorräder Wenn ein Mietmotorrad bei einer geführten Tour im Reisepreis enthalten ist, gelten die Bestimmungen des Vermieters. Der/die Reiseteilnehmer/in verpflichtet sich das Mietmotorrad stets pfleglich zu behandeln. Soweit er /sie ein Schaden am Motorrad verursacht hat, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges, gleiches gilt, wenn das Motorrad gestohlen wurde. Soweit an einem Motorrad ein Schaden auftritt , der während der Tour nicht in einem angemessenem Zeitraum behoben werden kann, besteht kein Anspruch auf ein Ersatzmotorrad, gleich ob der Mieter den Schaden verschuldet hat oder dieser ohne sein Verschulden eintritt. In diesem Fall steht ihm/ihr jedoch die Rückerstattung des anteiligen Reise- bzw. Mietpreises zu. 13. Reiserücktrittskosten-Versicherung Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefes und beraten Sie gerne. 14. Sonstiges Gerichtsstand der Klagen gegen Maya Moto Tours ist La
Ceiba in Honduras. 15. Veranstalter in Deutschland Turtle Travel - Reiseservice © 2009 Maya Moto Tours |
| |